Der Schulvorstand und seine Aufgaben

Im Schulvorstand wirken der Schulleiter, Vertreter der Lehrkräfte sowie Vertreter der Studierenden zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulvorstand besteht je zur Hälfte aus Lehrkräften und Studierenden.

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über

  • die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule
  • den Plan über die Verwendung von Haushaltsmitteln
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • Vorschläge zur Besetzung der Stelle des Schulleiters, des ständigen Vertreters sowie andere Beförderungsstellen
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schulpartnerschaften
  • Grundsätze für
    • die Durchführung von Projektwochen
    • die Werbung und das Sponsoring in der Schule
    • die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG (Evaluation und Verbesserungsmaßnahmen).

Weitere Details zum Schulvorstand finden Sie in den Paragraphen 38a-c des Niedersächsischen Schulgesetzes.