In der Einführungsphase müssen die Fächer Deutsch, die Fremdsprachen (s. u.) und Mathematik belegt werden. Hinzu kommt eines der Fächer Geschichte oder Erdkunde und eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie. Je nach Möglichkeiten und Nachfrage werden auch noch weitere Fächer wie Psychologie und Informatik angeboten, an denen man freiwillig teilnehmen kann. Arbeitsgemeinschaften und jahrgangsübergreifende Projektkurse ergänzen dieses Spektrum.
Fremdsprachenverpflichtung
Wer bei der Aufnahme in die Einführungsphase Kenntnisse in einer ersten Fremdsprache nachweist, die mindestens dem Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss entsprechen (Kl. 5-9), sowie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist, die einem vierjährigen aufsteigenden Unterricht entsprechen (z.B. Kl. 7-10 oder 6-9) und am Ende des letzten Schuljahres mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind, muss an nur einer der Fremdsprachen Englisch, Französisch oder Latein*) durchgehend teilnehmen.
Wer keine ausreichenden Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist, kann die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache nachträglich folgendermaßen erfüllen:
a) Bei Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss:
Teilnahme am Unterricht ein halbes Jahr im Vorkurs und ein Schuljahr in der Einführungsphase. In der Einführungsphase müssen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.
b) Bei Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss:
Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase und im ersten Schuljahr der Qualifikationsphase. In den letzten beiden Schulhalbjahren müssen dabei zusammen mindestens 10 Punkte, im letzten Schulhalbjahr mindestens 05 Punkte erreicht werden.
c) Durchgehende Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase und der gesamten Qualifikationsphase. In keinem Schulhalbjahr darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden.
Wer vor dem Eintritt in das Abendgymnasium noch keine ausreichenden Kenntnisse in der ersten Fremdsprache hat, muss im Vorkurs, in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase durchgehend am Unterricht in Englisch teilnehmen (kein Kurs mit 00 Punkten).
Wer vor Aufnahme in das Abendgymnasium eine ausländische Schule besucht hat, kann die Verpflichtung zu den Fremdsprachen möglicherweise auch in abweichender Weise erfüllen (z. B. Muttersprachenregelung; Rücksprache mit der Schulleitung).
*) Die Einrichtung der Lateinkurse hängt von der Nachfrage ab.