Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind

  • ein Mindestalter von 19 Jahren am Endes des ersten Schulhalbjahres
  • ein allgemeinbildender Schulabschluss (Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, Erweiterter Sekundarabschluss I oder die Fachhochschulreife) oder der erfolgreiche Besuch des Vorkurses
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, wobei Wehrdienst, Zeiten der Arbeitslosigkeit etc. angerechnet werden können. Das Führen eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Die Studierenden des Abendgymnasiums müssen in der Einführungsphase und im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase berufstätig sein (oder anerkannt arbeitslos etc.). Für die letzten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird auf Antrag eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewährt.
(Ausführliche Informationen zum BAFÖG vom Bundesbildungsministerium: www.das-neue-bafoeg.de)