Bafög: Förderung und Voraussetzungen

Der Besuch des Abendgymnasiums soll einer Berufstätigkeit nicht entgegenstehen. Zumindest während der Einführungsphase und während des ersten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erst für die letzten eineinhalb Schuljahre, also ab dem zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, besteht die Möglichkeit, die eigene Berufstätigkeit aufzugeben und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert zu werden.

Über die Möglichkeiten und Leistungen des elternunabhängigen Bafög informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Der aktuelle BAföG-Satz liegt bei ca. 300 € bis 500 € und ist abhängig von der individuellen Wohnsituation. Genaue Informationen zur Höhe des BAföG kann nur die Abteilung für Ausbildungsförderung der Region Braunschweig erteilen.

Antragstellung

Ausbildungsförderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie kann erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, jedoch frühestens mit dem Beginn der Ausbildung. Hierfür gibt es bei den jeweiligen Ämtern für Ausbildungsförderung bundeseinheitliche Formblätter. Diese Ämter entscheiden auch über den Antrag mit schriftlichem Bescheid. Nach Eingang und Prüfung des Antrags und der Unterlagen können für 4 Monate unter dem Vorbehalt der Rückforderung Abschlagszahlungen bewilligt werden. (§ 51 Abs. 2 BAföG).“

Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Aktualität.

Informationen und Formblätter erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung:

Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstraße 1b
38100 Braunschweig
Telefon: 0531/3914902
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Außerdem finden Sie hier die Bafög-Webseite und einen Bafög-Rechner.